Energiespeicherung mit günstigem Nachtstrom, Entladung während der Hochtarifzeit zur Glättung der Energiespitzen, Senkung der Betriebskosten bei bestehenden Kälteerzeugern, Reduzierung der Investitionskosten von Neuanlagen, da bei dieser Kombination die Kälteanlagen kleiner ausgelegt werden können.